OG als Hauptwohnsitz mit 130qm und im EG Freizeitwohnsitz mit 90 qm. 3.Neubau als eine Einheit. Dann entfällt der Freizeitwohnsitz und es können ca. 222qm Wohnfläche gebaut werden. Zu beachten ist, dass ein Freizeitwohnsitz flächenmäßig auf maximal 90 m² begrenzt ist.
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